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Englisch: Cost-accounting depreciation. Begriff des internen Rechnungswesens. Beispiel für Anderskosten. Die kalkulatorische Abschreibung ist derjenige Abschreibungsbetrag, der als Kostenposition in der Betriebsbuchhaltung (hier: Kostenrechnung) angesetzt wird. Die Höhe einer kalkulatorischen Abschreibung richtet sich – im Gegensatz zu Abschreibungen in der Finanzbuchhaltung (bilanzielle Abschreibung) – ausschließlich nach internen Erfordernissen des Unternehmens. Die kalkulatorische Abschreibung wird immer linear berechnet (vgl. lineare Abschreibung), Berechnungsbasis ist nicht der Anschaffungswert, sondern der Wiederbeschaffungswert des Vermögensgegenstandes und es ist auch eine Abschreibung „unter Null“ möglich. Kalkulatorischer Abschreibungsbetrag = [Wiederbeschaffungswert] / [geplante Nutzungsdauer]. Vgl. kalkulatorische Kosten.