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= AfA. Englisch: Tax depreciation. Steuerrechtliche Bezeichnung für die planmäßige Verringerung der Anschaf­fungs- und Herstellungskosten (AHK) eines Gegenstandes des Langfristigen Vermögens. Die Absetzung für Abnutzung entspricht weitgehend dem Begriff der planmäßigen Abschreibung. Die Absetzung für Abnutzung kann in gleichen (lineare Absetzung für Abnutzung) Jahresbeträgen, in fallenden Jahresbeträgen oder nach der Leistung vorgenommen werden (vgl. Abschreibungsverfahren, insbesondere linearedegressive und leistungsabhängige Abschreibung).