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Bilanzpolitik ist die zweckorientierte Steuerung der handels- und steuerrechtlich relevanten Jahresergebnisse und Vermögensdarstellungen im handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss (vgl. handelsrechtlicher Jahresabschluss, steuerrechtlicher Jahresabschluss). Bilanzpolitische Möglichkeiten ergeben sich im wesentlichen durch Bilanzierungswahlrechte. Beispiel: Nach einer Unternehmensakquisition wird der Goodwill nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt, sondern sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Als Folge verringert sich das Jahresergebnis.