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Englisch: Imputed costs. Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die vom Aufwand der Periode abweichen. Sie erfassen Güterverbräuche, die aufgrund bilanzierungsrechtlicher Vorschriften oder bilanzpolitischer Erwägungen (im Rahmen des externen Rechnungswesens) in der betrachteten Periode nicht (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn) oder nicht in der kostenrechnerisch erwünschten Höhe (z.B. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen) als Aufwand angesetzt werden können. Kalkulatorische Kosten dienen darüber hinaus der Periodisierung aperiodisch eintretenden betriebsbedingten Werteverzehrs (z.B. kalkulatorische Wagnisse). Kalkulatorische Kosten verändern also das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis entsprechend kostenrechnerisch gewünschter Steuerungswirkungen. (vgl. Controlling).