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Der  kalkulatorischer Unternehmenslohn ist ein Begriff des internen Rechnungswesens. Beispiel für Zusatzkosten. Da der geschäftsführende Gesellschafter einer Personengesellschaft kein regelmäßiges Gehalt aus dem Personalaufwand des Unternehmens bezieht, müssen regelmäßige Eigenkapitalentnahmen als kalkulatorische Kosten in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.