Skip to content Skip to footer
« Back to Glossary Index

Hauptkostenstelle = Endkostenstelle. Begriff der Kostenrechnung, hier: Kostenstellenrechnung. Eine  Hauptkostenstelle erbringt im Gegensatz zu einer Vor- oder Hilfskostenstelle direkte Leistungen für das zu erstellende und abzusetzende Produkt oder die Dienstleistung (den Kostenträger). Die in der  Hauptkostenstelle entstandenen Kosten können somit direkt auf den Kostenträger verrechnet werden. Gegenbegriff: Hilfskostenstelle.