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Begriff des externen Rechnungswesens. Die bilanzielle Abschreibung ist derjenige Abschreibungsbetrag (vgl. Abschreibung), der als Aufwand für die Abnutzung eines Vermögensgegenstandes in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wird. Die Höhe einer bilanziellen Abschreibung richtet sich – im Gegensatz zu Abschreibungen in der Betriebsbuchhaltung im Rahmen der Kostenrechnung (vgl. kalkulatorische Abschreibung) – nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.