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Englisch: Depreciation ( Abschreibung auf materielle Vermögensgegenstände) und Amortisation ( Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere Goodwill). Die Abschreibung ist das Verfahren, um im Rechnungswesen die Ausgaben für einen Vermögensgegenstand als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Nutzungsdauer zu verteilen (bilanzielle Abschreibung) oder als Kosten in der Kostenrechnung zu berücksichtigen (kalkulatorische Abschreibung). Je nach der Bemessung des Abschreibungsbetrages unterscheidet man lineare, degressiveprogressive oder leistungsabhängige Abschreibung. In der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen, hier: Gewinn- und Verlustrechnung) sind hierfür handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften maßgeblich, in der Betriebsbuchhaltung (internes Rechnungswesen, hier: Kostenrechnung) ist das Unternehmen bei der Bemessung der Abschreibungen (vgl. kalkulatorische Abschreibungen) frei. Die steuerrechtliche Bezeichnung der bilanziellen Abschreibung ist Absetzung für Abnutzung (AfA).