Der Anschaffungswert eines Vermögensgegenstandes ist der Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), der beim Erwerb aufgewendet wird (bzw. wurde). (Vgl. Abschreibung, Investitionsrechnung)
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Der Anschaffungswert eines Vermögensgegenstandes ist der Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), der beim Erwerb aufgewendet wird (bzw. wurde). (Vgl. Abschreibung, Investitionsrechnung)