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Der Aufzinsungssummenfaktor (= Rentenendwertfaktor, Endwertfaktor) zinst die Glieder einer gleichförmigen Zahlungsreihe unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf das Ende der Zahlungsreihe auf und addiert gleichzeitig diese Barwerte zum Endwert auf. Beispiel: Bei der Laufzeit einer gleichförmigen Zahlungsreihe von 5 Jahren und unter Berücksichtigung einer Verzinsung von 6% beträgt der Rentenendwertfaktor 5,6371. Zur Verwendung siehe Endwert.