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Das  Beibehaltungswahlrecht ist das Recht zur Beibehaltung des niedrigeren Wertes für Vermögensgegenstände. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung im Anlagevermögen, für Abschreibungen im Umlaufvermögen oder Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung weggefallen, so kann der niedrigere Wert beibehalten oder eine Zuschreibung vorgenommen werden.