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Der Bestätigungsvermerk ist das zur externen Bekanntgabe bestimmte formelhaft zusammengefasste Prüfungsergebnis eines Wirtschaftsprüfers nach der Kontrolle insbesondere des Jahresabschlusses. (Daneben werden auch Bestätigungsvermerke für Prüfungen erteilt, die nicht die Rechnungslegung zum Gegenstand haben.) Er dokumentiert die ordnungsgemäße Überprüfung des Jahresabschlusses bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bestätigt gegebenenfalls, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.