Skip to content Skip to footer
« Back to Glossary Index

Bewertungswahlrecht = Bilanzierungswahlrecht. Für die Bewertung der Vermögens­gegen­stände eines Unternehmens gelten folgende Wahlrechte: Außerplan­mä­ßige Abschreibung bei voraussichtlich vorüber gehender Wertminderung im Anlagevermögen, Abschreibungen von Gegenständen des Umlauf­ver­mögens auf den nahen Zukunftswert, Wahrnehmung steuerlicher Sonderabschreibungen, Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Wahlrechte zur Einbeziehung der Gemeinkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten.