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Maßgröße der Kostenverursachung. Im Rahmen der Verrechnung der Gemeinkosten im Betriebsabrechnungsbogen erfüllt die Bezugsgröße eine Kalkulationsfunktion, indem die Inanspruchnahme einer Einheit der Bezugsgröße (z.B. Fertigungsminuten einer Produktionsmaschine) durch die einzelnen Kostenträger (in der Regel ein Endprodukt) ermittelt werden kann. In der Prozesskostenrechnung wird die Bezugsgröße als Kostentreiber bezeichnet. Vgl. Bezugsgrößenkalkulation.