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Begriff des externen Rechnungswesens. Der Bilanzgewinn ist derjenige Teil des Jahresergebnisses des abgelaufenen Geschäftsjahres, der zur Ausschüttung an die Gesellschafter vorgesehen ist. Über den Bilanzgewinnentscheiden die Gesellschafter auf Vorschlag der Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnverwendung. Zur Berechnung vgl. Bilanzergebnis. (Gegenbegriff: Bilanzverlust)