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Eine Bilanzierungshilfe ist ein Aktivposten im handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss, der weder Vermögens­gegen­stand, noch Rechnungsabgrenzungsposten oder Korrekturposten zu den Passiva darstellt. Bilanzierungshilfen sind Aufwendungen für die Ingangsetzung und die Erweiterung des Geschäftsbetriebs, aktivierte latente Steuern, der Geschäftswert, der Verschmelzungswert und das Disagio.