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Jahresabschlusskennzahl. Die goldene Bilanzierungsregel besagt, dass die Höhe des Eigenkapitals ( goldene Bilanzregel im engeren Sinne) bzw. des langfris­tigen Kapitals – bestehend aus Eigenkapital und langfristigem Fremd­kapital – ( goldene Bilanzregel im weiteren Sinne) das Anlagevermögen übersteigen sollte. Beispiel: Bei einem Unternehmen, das ein Eigenkapital von 20 Mio. €, langfristiges Fremdkapital von 30 Mio. € und ein Anlagevermögen in Höhe von 40 Mio. € ausweist, ist die goldene Bilanzierungsregel nur im weiteren Sinne erfüllt, da nur das langfristige Kapital, nicht aber das Eigenkapital den Wert des Anlagevermögens übersteigt.