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(= derivativer Geschäfts- oder Firmenwert). Der Goodwill ist derjenige Betrag, um den der Kaufpreis eines Unternehmens über dessen Reinvermögen liegt. Diese Differenz ergibt sich aus erwarteten positiven Ertragsentwicklungen. Im Konzernabschluss ist der Goodwill auf der Aktivseite auszuweisen. Ist der Goodwill negativ, ist er als Badwill auf der Passivseite auszuweisen.