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Konzernkonsolidierung = Kapitalkonsolidierung, Konsolidierung. Vorgang zur Erstellung des Konzernabschlusses. Additive Zusammenfassung der Positionen der Einzelabschlüsse aller Unternehmen eines Konzerns unter Ausschluss konzerninterner Beteiligungen, Schuldverhältnisse (vgl. Verbindlichkeiten) und Lieferungen nach der Fiktion der rechtlichen Einheit des Konzerns.