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Der im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft dem Altaktionär zustehende Teil an jungen Aktien ergibt sich aus dem Bezugsverhältnis. Das Bezugsverhältnis ist das Verhältnis des bisherigen gezeichneten Kapitals zur Kapitalerhöhung: [ Bezugsverhältnis] = [bisheriges gezeichnetes Kapital] / [Nennwert der Kapitalerhöhung] = [Anzahl der alten Aktien] / [Anzahl der jungen Aktien]. Beispiel: Eine Aktiengesellschaft mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von 10 Mio. € erhöht dieses um 2 Mio. €. Das Bezugsverhältnis  beträgt somit 10:2. Ein Aktionär, der bisher 100 Aktien der Aktiengesellschaft besaß, erhält 20 Bezugsrechte zum Bezug 20 junger Aktien. (Andere Rechtsformen entsprechend.)